Ratgeber
Referenzzinssatz Schweiz: Verlauf und aktueller Stand seit 2008
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist die zentrale Grösse für Mietzinsanpassungen bei Wohnungen in der Schweiz. Diese Seite zeigt den vollständigen Verlauf seit Einführung des Systems im Jahr 2008, den aktuellen Stand sowie die Werte der einzelnen Jahre — und was ein tieferer Referenzzinssatz für Ihre Miete bedeuten kann.
Aktuell: 1,25 %
1. Was der Referenzzinssatz ist
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert — jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Er leitet sich aus dem durchschnittlichen Zinssatz der inländischen Hypothekarforderungen ab und wird auf ein Viertelprozent gerundet. Für Mietverhältnisse ist er deshalb wichtig, weil sich Mietzinse bei Wohnungen an seiner Entwicklung orientieren: Steigt er, sind Mietzinserhöhungen möglich; sinkt er, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietzinssenkung verlangt werden.
2. Referenzzinssatz im Verlauf — alle Stände seit 2008
Die folgende Tabelle zeigt jede Änderung des Referenzzinssatzes seit der Einführung des Systems am 10. September 2008, mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum (neueste zuerst).
| Gültig ab | Referenzzinssatz | Veränderung |
|---|---|---|
| 2. September 2025 | 1,25 % | −0,25 (gesenkt) · aktuell |
| 4. März 2025 | 1,50 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Dezember 2023 | 1,75 % | +0,25 (erhöht) |
| 2. Juni 2023 | 1,50 % | +0,25 (erhöht) |
| 3. März 2020 | 1,25 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Juni 2017 | 1,50 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Juni 2015 | 1,75 % | −0,25 (gesenkt) |
| 3. September 2013 | 2,00 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Juni 2012 | 2,25 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Dezember 2011 | 2,50 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. Dezember 2010 | 2,75 % | −0,25 (gesenkt) |
| 2. September 2009 | 3,00 % | −0,25 (gesenkt) |
| 3. Juni 2009 | 3,25 % | −0,25 (gesenkt) |
| 10. September 2008 | 3,50 % | Einführung des Systems |
3. Referenzzinssatz nach Jahr (2020–2026)
Häufig wird nach dem Stand eines bestimmten Jahres gesucht. Weil der Referenzzinssatz nur bei einer Änderung angepasst wird, gilt ein Wert oft über mehrere Jahre. Die wichtigsten Jahre im Überblick:
- Referenzzinssatz 2020: Anfang Jahr noch 1,50 %, ab 3. März 2020 gesenkt auf 1,25 %.
- Referenzzinssatz 2021: unverändert 1,25 %.
- Referenzzinssatz 2022: unverändert 1,25 %.
- Referenzzinssatz 2023: Anstieg von 1,25 % auf 1,50 % (2. Juni) und danach auf 1,75 % (2. Dezember).
- Referenzzinssatz 2024: das ganze Jahr unverändert bei 1,75 %.
- Referenzzinssatz 2025: Senkung von 1,75 % auf 1,50 % (4. März) und danach auf 1,25 % (2. September).
- Referenzzinssatz 2026: unverändert 1,25 % (Stand der Publikationen März und Juni 2026).
4. Was der Verlauf für Ihre Miete bedeuten kann
Für eine mögliche Mietzinssenkung zählt nicht der absolute Stand, sondern der Vergleich: Massgebend ist der Referenzzinssatz, der bei Ihrer letzten verbindlichen Mietzinsfestsetzung galt, im Verhältnis zum heutigen Stand von 1,25 %.
Liegt der aktuelle Referenzzinssatz unter dem Stand Ihrer letzten Festsetzung, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung bestehen (OR Art. 270a in Verbindung mit VMWG Art. 13). Pro Senkungsschritt um 0,25 Prozentpunkte ergibt sich nach der etablierten Tabelle — solange der Referenzzinssatz unter 5 % liegt — eine mögliche Senkung von rund 2,91 % auf der Nettomiete. Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen dürfen gegengerechnet werden, weshalb der genaue Betrag vom Einzelfall abhängt. Ob und in welchem Umfang für Sie eine Senkung möglich ist, prüfen Sie am einfachsten mit dem kostenlosen Referenzzins-Rechner.
Eine Senkung erfolgt nicht automatisch: Sie müssen sie mit einem schriftlichen Herabsetzungsbegehren selbst verlangen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber «Mietzinssenkung & Referenzzinssatz»; eine Vorlage finden Sie unter «Mietzinsreduktion: Vorlage fürs Herabsetzungsbegehren».
Reklamiere ist ein administratives Hilfsmittel für Schweizer Mieterinnen und Mieter. Wir bereiten Unterlagen vor und automatisieren Prüfprozesse — wir leisten keine Rechtsberatung und übernehmen keine Mandate. Die hier gezeigten Referenzzinssätze entsprechen den offiziellen BWO-Publikationen; massgebend ist stets die offizielle Publikation des Bundesamts für Wohnungswesen. Für individuelle Rechtsfragen empfehlen wir den Mieterverband oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell (2026)?
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt aktuell 1,25 %. Er gilt seit dem 2. September 2025 und blieb bei den Publikationen im März und Juni 2026 unverändert.
Was war der Referenzzinssatz 2024?
2024 lag der Referenzzinssatz das ganze Jahr unverändert bei 1,75 %. Dieser Stand galt seit der Erhöhung vom 2. Dezember 2023.
Was war der Referenzzinssatz 2023?
2023 stieg der Referenzzinssatz zunächst von 1,25 % auf 1,50 % (2. Juni 2023) und danach auf 1,75 % (2. Dezember 2023).
Was war der Referenzzinssatz 2022?
2022 lag der Referenzzinssatz das ganze Jahr unverändert bei 1,25 %. Dieser Stand galt seit dem 3. März 2020.
Wann wird der Referenzzinssatz publiziert?
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert den hypothekarischen Referenzzinssatz quartalsweise — jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember.
Was bedeutet ein tieferer Referenzzinssatz für meine Miete?
Liegt der aktuelle Referenzzinssatz unter dem Stand bei Ihrer letzten verbindlichen Mietzinsfestsetzung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietzinssenkung möglich sein (OR Art. 270a in Verbindung mit VMWG Art. 13). Sie müssen die Senkung mit einem schriftlichen Herabsetzungsbegehren selbst verlangen; sie erfolgt nicht automatisch.
Wo finde ich den offiziellen Referenzzinssatz?
Der offizielle hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert. Die hier gezeigten Werte entsprechen den offiziellen BWO-Publikationen seit Einführung des Systems im September 2008.