Ratgeber

Letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung finden

Eine Mietzinsreduktion können Sie nach Artikel 270a Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts geltend machen — Grundlage der Berechnung ist die letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, was darunter zu verstehen ist und wo Sie die Angabe in Ihren Unterlagen finden.

1. Was ist die letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung?

Eine verbindliche Mietzinsfestsetzung ist der jüngste Zeitpunkt, an dem Ihr Mietzins formell gültig festgelegt wurde. In den meisten Fällen ist das einer der folgenden Zeitpunkte:

Eine einseitige Senkung durch den Vermieter ohne formelles Verfahren oder eine private schriftliche Vereinbarung gelten in der Regel nicht als verbindliche Mietzinsfestsetzung.

2. Wo finden Sie die Angabe?

Prüfen Sie Ihre Unterlagen in dieser Reihenfolge:

  1. Mietvertrag: Im ursprünglichen Mietvertrag steht der Anfangsmietzins inklusive Datum der Vertragsunterzeichnung. Wenn seither keine formelle Anpassung erfolgt ist, ist dies Ihre letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung.
  2. Mitteilungen der Verwaltung: Sammeln Sie alle Schreiben, die Sie zu Mietzinsanpassungen erhalten haben. Eine formell gültige Anpassung ist auf einem amtlichen kantonalen Formular mitgeteilt — typischerweise zweiseitig: Vorderseite mit Begründung, Rückseite mit den massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Schlichtungs- oder Gerichtsakten: Falls in der Vergangenheit ein Mietverfahren stattgefunden hat, ist der dort festgelegte Mietzins Ihre verbindliche Festsetzung.

Beachten Sie das Datum: Es geht um den Zeitpunkt der Festsetzung, nicht um das Datum des aktuellen Wirksamwerdens. Eine Anpassung, die im Mai 2023 mitgeteilt und ab Oktober 2023 wirksam wurde, ist eine Festsetzung vom Mai 2023.

3. Wenn Sie die Angabe nicht finden

Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind oder Sie unsicher bleiben, gibt es zwei Wege:

Reklamiere ist eine administrative Hilfestellung und keine Rechtsberatung. Wenn Ihre Situation rechtlich unklar ist, ist die Mietrechtsberatung der richtige Weg.

Wenn Sie die Angabe gefunden haben, können Sie zum Rechner zurückkehren und Ihre Mietzinsreduktion prüfen lassen.

Zum Referenzzins-Rechner →