Ratgeber
Letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung finden
Eine Mietzinsreduktion können Sie nach Artikel 270a Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts geltend machen — Grundlage der Berechnung ist die letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, was darunter zu verstehen ist und wo Sie die Angabe in Ihren Unterlagen finden.
1. Was ist die letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung?
Eine verbindliche Mietzinsfestsetzung ist der jüngste Zeitpunkt, an dem Ihr Mietzins formell gültig festgelegt wurde. In den meisten Fällen ist das einer der folgenden Zeitpunkte:
- Vertragsabschluss: Der Anfangsmietzins, den Sie bei der Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart haben.
- Mietzinsanpassung auf amtlichem Formular: Eine spätere Mietzinserhöhung oder -senkung, die Ihnen vom Vermieter auf einem offiziellen kantonalen Formular mitgeteilt und von Ihnen nicht angefochten wurde.
- Schlichtungs- oder Gerichtsentscheid: Ein vor der Schlichtungsbehörde oder dem Mietgericht festgelegter Mietzins (Vergleich, Urteilsvorschlag, Entscheid).
Eine einseitige Senkung durch den Vermieter ohne formelles Verfahren oder eine private schriftliche Vereinbarung gelten in der Regel nicht als verbindliche Mietzinsfestsetzung.
2. Wo finden Sie die Angabe?
Prüfen Sie Ihre Unterlagen in dieser Reihenfolge:
- Mietvertrag: Im ursprünglichen Mietvertrag steht der Anfangsmietzins inklusive Datum der Vertragsunterzeichnung. Wenn seither keine formelle Anpassung erfolgt ist, ist dies Ihre letzte verbindliche Mietzinsfestsetzung.
- Mitteilungen der Verwaltung: Sammeln Sie alle Schreiben, die Sie zu Mietzinsanpassungen erhalten haben. Eine formell gültige Anpassung ist auf einem amtlichen kantonalen Formular mitgeteilt — typischerweise zweiseitig: Vorderseite mit Begründung, Rückseite mit den massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
- Schlichtungs- oder Gerichtsakten: Falls in der Vergangenheit ein Mietverfahren stattgefunden hat, ist der dort festgelegte Mietzins Ihre verbindliche Festsetzung.
Beachten Sie das Datum: Es geht um den Zeitpunkt der Festsetzung, nicht um das Datum des aktuellen Wirksamwerdens. Eine Anpassung, die im Mai 2023 mitgeteilt und ab Oktober 2023 wirksam wurde, ist eine Festsetzung vom Mai 2023.
3. Wenn Sie die Angabe nicht finden
Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind oder Sie unsicher bleiben, gibt es zwei Wege:
- Kopien anfordern: Sie können bei Ihrer Verwaltung schriftlich um Kopien aller Mietzinsanpassungsformulare seit Mietbeginn bitten. Die Verwaltung sollte Ihnen diese auf Anfrage zusenden.
- Mietrechtsberatung beiziehen: Eine Mieterverband-affiliierte Mietrechtsberatung kann Ihre Unterlagen sichten und einordnen. Anlaufstellen finden Sie über den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband mit regionalen Sektionen oder über Plattformen wie mietrecht.ch.
Reklamiere ist eine administrative Hilfestellung und keine Rechtsberatung. Wenn Ihre Situation rechtlich unklar ist, ist die Mietrechtsberatung der richtige Weg.