Ratgeber

Mietzinsreduktion: Vorlage und Anleitung für Ihr Herabsetzungsbegehren

Wenn der hypothekarische Referenzzinssatz unter den Stand Ihrer letzten Mietzinsfestsetzung gesunken ist, kann eine Mietzinsreduktion möglich sein. Sie erfolgt aber nicht automatisch: Verlangen müssen Sie sie mit einem schriftlichen Herabsetzungsbegehren an die Vermieterseite (OR Art. 270a). Diese Seite gibt Ihnen eine Vorlage zum Selbst-Ausfüllen, eine Anleitung dazu, welche Angaben hineingehören, und die Fristen, die nach OR Art. 270a gelten.

Was eine Vorlage für ein Herabsetzungsbegehren enthalten muss

Ein vollständiges Herabsetzungsbegehren enthält in der Regel:

Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Formular. Wichtig ist, dass das Begehren schriftlich erfolgt und diese Angaben vollständig enthält. Massgebend ist immer die Nettomiete — der reine Mietzins ohne Nebenkosten.

Vorlage Herabsetzungsbegehren (zum Selbst-Ausfüllen)

Sie können den folgenden Text als Grundlage kopieren und mit Ihren Angaben ergänzen. Die Felder in eckigen Klammern füllen Sie selbst aus:

[Ihr Vor- und Nachname] [Ihre Adresse] [Name der Vermieterin / Verwaltung] [Adresse der Vermieterin / Verwaltung] [Ort], [Datum] Herabsetzungsbegehren für die Wohnung an der [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte Damen und Herren Der hypothekarische Referenzzinssatz ist seit der letzten Festsetzung meiner / unserer Miete gesunken. Gestützt auf OR Art. 270a in Verbindung mit VMWG Art. 13 verlange ich / verlangen wir deshalb eine Senkung des Mietzinses. – Aktuelle Nettomiete: CHF [Nettomiete] – Referenzzinssatz bei der letzten Festsetzung: [Referenzzins bei Festsetzung] % – Aktueller Referenzzinssatz: [aktueller Referenzzins] % – Verlangte neue Nettomiete: CHF [verlangte neue Nettomiete] Ich bitte / wir bitten Sie, der Mietzinssenkung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zuzustimmen und mir / uns dies schriftlich zu bestätigen. Freundliche Grüsse [Unterschrift] [Ihr Vor- und Nachname]

Welche Angaben Sie selbst recherchieren müssen

Drei Angaben müssen Sie für die Vorlage selbst ermitteln:

Schritt für Schritt: so füllen Sie die Vorlage korrekt aus

  1. Angaben zusammentragen. Tragen Sie Ihre aktuelle Nettomiete, den Referenzzinssatz bei Ihrer letzten Festsetzung und den aktuellen Referenzzinssatz zusammen. Massgebend ist immer die Nettomiete ohne Nebenkosten.
  2. Neue Nettomiete eintragen. Berechnen Sie die mögliche Senkung anhand der Differenz der beiden Referenzzinssätze und tragen Sie die verlangte neue Nettomiete in die Vorlage ein. Teuerung und Kostensteigerungen dürfen gegengerechnet werden, der genaue Betrag hängt vom Einzelfall ab.
  3. Datieren, unterschreiben und eingeschrieben senden. Datieren und unterschreiben Sie das Begehren und senden Sie es nachweisbar (eingeschrieben) an die Vermieterseite. Die Vermieterseite hat 30 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Zeitpunkt der Senkung — auf den nächsten Kündigungstermin

Eine Mietzinssenkung können Sie in der Regel auf den nächsten Kündigungstermin verlangen. Reichen Sie das Begehren rechtzeitig vor diesem Termin ein — unter Einhaltung der ortsüblichen Kündigungsfrist —, damit die Senkung auf diesen Zeitpunkt wirkt.

Fristen nach dem Begehren

Reagiert die Vermieterseite nicht oder lehnt sie ab, können Sie den Fall an die Schlichtungsbehörde weiterziehen. Massgebend ist OR Art. 270a Abs. 2:

Wichtig — massgebend ist das Eingangsdatum

Das Begehren muss bei der Schlichtungsbehörde eintreffen, nicht nur abgeschickt werden. Rechnen Sie den Postweg ein und reichen Sie fristgerecht ein.

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.

Vorlage selbst ausfüllen — oder mit Ihren Zahlen vorbereiten lassen

Mit der kostenlosen Vorlage oben schreiben Sie das Begehren selbst: Sie ermitteln den Referenzzinssatz Ihrer letzten Festsetzung, berechnen die Senkung nach VMWG Art. 13 und zitieren die Grundlagen selbst.

Lieber den fertigen Brief? Reklamiere berechnet die mögliche Senkung aus Ihrer Nettomiete und dem Datum Ihrer letzten Festsetzung und übergibt Ihnen ein fertig ausgefülltes Herabsetzungsbegehren:

  • das fertige Herabsetzungsbegehren als Word-Datei und vorbereitete E-Mail
  • eine Berechnung als PDF
  • eine Fristen-Checkliste

Einmalig CHF 39, kein Abo. Sie bleiben der Absender — ob und wann Sie das Begehren einreichen, entscheiden Sie selbst.

Mögliche Reduktion berechnen →

Die Berechnung ist kostenlos. Der fertig ausgefüllte Brief kostet einmalig CHF 39 oder ist in Reklamiere PRO (CHF 79/Jahr, jederzeit kündbar) enthalten.

Reklamiere ist ein administratives Hilfsmittel für Schweizer Mieterinnen und Mieter. Wir bereiten Unterlagen vor und automatisieren Prüfprozesse — wir leisten keine Rechtsberatung und übernehmen keine Mandate. Die Entscheidung, ob und wie Sie Ihre Vermieterschaft kontaktieren, treffen Sie selbst. Für individuelle Rechtsfragen empfehlen wir den Mieterverband oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Braucht es eine spezielle Vorlage für ein Herabsetzungsbegehren?

Nein, vorgeschrieben ist kein bestimmtes Formular. Das Herabsetzungsbegehren muss aber schriftlich erfolgen (OR Art. 270a) und die wesentlichen Angaben enthalten. Eine Vorlage stellt sicher, dass nichts Wichtiges fehlt.

Was muss in einem Herabsetzungsbegehren stehen?

In der Regel: Ihre Angaben und die Adresse der Vermieterin oder Verwaltung, die aktuelle Nettomiete, der Referenzzinssatz bei der letzten Festsetzung und der aktuelle Referenzzinssatz, die verlangte neue Nettomiete sowie Datum und Unterschrift.

Wie berechne ich die Höhe der Mietzinsreduktion?

Solange der Referenzzinssatz unter 5 % liegt, ergibt sich pro Senkung um 0,25 Prozentpunkte nach der etablierten Tabelle eine Senkung von rund 2,91 %. Bei höheren Ständen sind es rund 2,5 % (5–6 %) bzw. 2,0 % (über 6 %). Teuerung und Kostensteigerungen dürfen gegengerechnet werden, weshalb der genaue Betrag vom Einzelfall abhängt.

Welche Frist gilt nach dem Herabsetzungsbegehren?

Lehnt die Vermieterseite ab, können Sie innerhalb von 30 Tagen an die Schlichtungsbehörde gelangen. Schweigt sie, spätestens 60 Tage nach Erhalt des Begehrens. Das Begehren muss bei der Schlichtungsbehörde eintreffen, nicht nur abgeschickt sein.

Muss ich das Begehren eingeschrieben senden?

Empfehlenswert ist der nachweisbare Versand (eingeschrieben). So können Sie belegen, wann die Vermieterseite das Begehren erhalten hat — das ist für die Berechnung der Fristen wichtig.

Was kostet ein fertig ausgefüllter Brief?

Die Berechnung ist kostenlos. Ein fertig ausgefülltes Herabsetzungsbegehren kostet einmalig CHF 39 (kein Abo). Mit Reklamiere PRO (CHF 79/Jahr, jederzeit kündbar) sind der Brief sowie die laufende Überwachung des Referenzzinssatzes enthalten.

Gilt die Vorlage für jede Wohnung?

Nein. Bei Index-, Staffel-, subventionierten und Luxuswohnungen (VMWG Art. 2 Abs. 2) gilt der Referenzzins-Mechanismus nicht — dort folgt der Mietzins anderen Regeln, und eine Senkung über den Referenzzinssatz ist nicht vorgesehen.

Mögliche Reduktion berechnen — kostenlos. Geben Sie Ihre Nettomiete und den Referenzzinssatz Ihrer letzten Festsetzung ein. Reklamiere zeigt Ihnen sachlich, ob und in welchem Umfang eine Senkung möglich ist.

Mögliche Reduktion berechnen →